EU-Urteil erklärt das Streamen aus illegalen Quellen künftig für rechtswidrig

Streamen erfreut sich gerade heutzutage immer größer werdender Beliebtheit. Dabei nutzen viele neben Netflix und Amazon Prime auch kostenlose Video-on-Demand-Webseiten. Bisher bewegten sich Nutzer dieser Angebote und aller ihrer Art in einer rechtlichen Grauzone. Denn obwohl der Upload der Filme und Serien auf diesen Seiten verboten ist, war das Streamen es bisher nicht.

Doch genau das hat sich seit gestern geändert. In einem überraschenden Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass künftig auch das Streamen von Filmen, die illegal ins Internet gelangt sind, strafbar ist. Denn damit begehen Nutzer eine Urheberrechtsverletzung. Zum Urteil des EuGH äußerte sich auch der bekannte Medienanwalt Christian Solmecke in einem Blogeintrag auf der Website einer Kanzlei.  

„Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen.

Im Kern gehen die Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen.“

Gerade letzteres trifft auf Seiten zu, auf denen Filme verfügbar sind, die gerade erst im Kino laufen und somit kostenpflichtig sind.

Mit größeren Verfolgungen ist wahrscheinlich allerdings nicht zu rechnen. Die einzige Möglichkeit für Anwaltskanzleien die Nutzer abzumahnen, wäre die Rückverfolgung der IP-Adressen. Doch diese liegen lediglich den Streaming-Anbietern vor, welche die IP-Adressen ihrerseits oft nicht speichern. Möglich wäre aber, dass die Polizei Zugriff auf diese Adressen bekommt. Doch auch dann sind Abmahnwellen im großen Stil nicht zu erwarten, so Solmecke.

„In solchen Fällen müssen zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und so leichter zu ermitteln sind, mit Forderungen der Rechteinhaber rechnen.“

Im offiziellen Pressetext stehen weitere Informationen zum Urteil des EuGH. Auf seinem YouTube-Kanal erklärt der Anwalt Solmecke regelmäßig die aktuellen Rechtsfragen. Es dürfte also auch bald zu diesem Thema ein Video von ihm geben. 

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