Star Trek: Axanar - Prozess im Rechtsstreit mit Paramount beginnt Ende Januar

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Star Trek Axanar

Der Rechtsstreit zwischen Paramount und der Fanproduktion Star Trek: Axanar wird Ende Januar wohl endgültig vor einer Jury verhandelt. Nachdem ein Gericht zuletzt entschied, dass Axanar nicht unter dem Recht des Fair Use geschützt ist, muss nun eine Jury entscheiden, wer im Recht ist. Fair Use erlaubt in den USA die Nutzung von Urheberrechtsmaterial insofern es zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft dient. Inwiefern ein Werk dadurch geschützt ist, muss oft nach verschiedenen Kriterien abgewogen werden.

Für Axanar treffen diese nach Einschätzung des Gerichts nicht zu. Sollten sich Paramount und die Macher nicht noch außergerichtlich einigen, beginnt die Verhandlung am 31. Januar.

Der Rechtsstreit begann im Dezember 2015: Paramount und CBS, die sich die Rechte zu Star Trek teilen, reichten Klage gegen den millionenschweren Fanfilm ein, mit der Begründung, er verletze das Urheberecht. Dabei wollte man eine einstweilige Verfügung erwirken und Schadensersatz einfordern. Das Axanar-Team um Produzent Alec Peters engagierte eine auf Schutzrechtsverletzungen spezialisierte Anwaltskanzlei, die im Februar die Firmen dazu aufforderte, die Urheberrechtsverletzungen nachweislich zu begründen und das geteilte Eigentumsrecht von Star Trek zu erklären und zu belegen.

Paramount legte im März ein 48 Seiten umfassendes Dokument vor, in dem alle strittigen Punkte aufgelistet wurden. Zu der Auflistung gehören die allgemeine Thematik, aber auch viele Details, wie das Logo der Vereinten Föderation der Planeten, allemöglichen Kostüme, die spitzen Ohren der Vulkanier, die Nutzung der Sternzeit, der Einsatz von Trek-Technik wie der Warp-Antrieb, Phaser oder das Konzept des Beamens. Auch die klingonische Sprache wird in den Urheberrechtsstreit mit einbezogen.

Zwischenzeitlich behauptete Produzent J.J. Abrams, dass Paramount die Klage fallen gelassen habe. Die stellte sich jedoch als falsch heraus. Auch resultierten aus dem Rechtsstreit strenge Richtlinien, an die sich Star-Trek-Fanfilme fortan halten sollten, wenn sie nicht ebenfalls eine einstweilige Verfügung und eine Klage riskieren wollen. Die Richtlinien beinhalteten unter anderem die Festlegung eine maximalen Länge, das Verbot der Nennung von Star Trek, keine Auftritte von ehemaligen Darstellern und das Verbot der Nutzung von nicht lizenziertem Merchandise.

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